Zu unseren Tätigkeiten gehört das Auflösen
und/oder entrümpeln von:
Häusern, Wohnungen, Kellern, Dachböden, Garagen, Betrieben, gewerblichen Räumen, Scheunen, Schuppen, Gärten, Gartenlauben, Lagerhallen, Freigeländen und andere Örtlichkeiten
Ziel jeder Räumung sollte immer
eine besenreine, leere „Wohnung“ sein
Gerne erstellen wir Ihnen ein „kostenloses“ unverbindliches Angebot.
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Da das Gewerbe Nebenberuflich ausgeübt wird, bitten wie Sie darum,
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auflösen und Entrümpeln
I. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen aus dem Geschäftsbereich Haushaltsauflösung, Entrümpelung und Nachlässen der Firma MB Verkauf (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, spätestens jedoch mit Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
II. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers zur Haushaltsauflösung, Entrümpelung sind kostenfrei. Das Angebot enthält das Entgelt für die Durchführung der Haushaltsauflösung / Entrümpelung sowie die Kosten der voraussichtlich anfallenden Entsorgung des nicht wieder verwertbaren Hausrats. Sofern bestimmte Gegenstände im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sollen, sind diese einzeln und hinreichend bestimmt in der Auftragsbestätigung aufzuführen. Unterlässt der Auftraggeber die Auflistung, so haftet der Auftragnehmer nicht für den Fall der Entsorgung dieser Gegenstände.
Der Auftragnehmer hält sich zwei Wochen ab Erstellung des Angebots an dieses gebunden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
III. Kündigung des Auftrags
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt den Auftrag zur Durchführung der Haushaltsauflösung / Entrümpelung vor Beginn zu kündigen. Bei einer Kündigung des Auftrags innerhalb von 10 Werktagen vor dem geplanten Durchführungstermin ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt eine Auftragsausfallpauschale in Höhe von 30 % sowie zu einem späteren Zeitpunkt 60% des Entgelts für die Durchführung der Haushaltsauflösung / Entrümpelung ohne Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer durch den Ausfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
IV. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen in den im Angebot näher bezeichneten Räumlichkeiten mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts durchzuführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte heranzuziehen und Subunternehmer zu beauftragen. Soweit keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen wurde, wird das leer zu räumende Objekt besenrein verlassen.
Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Aufwendungen und Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers ist ebenfalls gesondert zu vergüten.
V. Leistungszeit
Terminangaben für die Durchführung des Auftrags sind unverbindlich. Der Auftraggeber kann eine Woche nach Überschreiten des geplanten Durchführungstermins zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung gerät der Auftragnehmer in Verzug. Hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers auf 25 % des Entgelts für die Durchführung der Haushaltsauflösung / Entrümpelung ohne Entsorgungskosten der Räumung beschränkt.
VI. Eigentumsübergang
Mit Beginn der Haushaltsauflösung und Entrümpelung gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände und ungefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung oder Weiterverkauf obliegt dem Auftragnehmer und ein möglicher Erlös verbleibt bei diesem. Der Auftraggeber versichert mit Annahme des Kaufangebots und / oder Leistungsangebots des Auftragnehmers Eigentümer der betreffenden Gegenstände zu sein beziehungsweise die vollumfängliche Befugnis zur Übertragung von Eigentum an den Gegenständen zu haben.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer zum Ersatz des Schadens, welcher diesem durch die fehlerhafte oder unwahrheitsgemäße Auskunft über die Eigentumsverhältnisse entsteht und verpflichtet sich den Auftragnehmer von einer Inanspruchnahme freizustellen.
Wertgegenstände des Auftraggebers (z.B. Uhren, Schmuck, Bargeld) sind, sofern diese nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht wurden, von dem Auftraggeber vor Beginn der Haushaltsauflösung / Entrümpelung zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung den Hausrat auf Wertgegenstände zu durchsuchen. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.
Finden sich bei der Räumung des Objekts gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Farben, Lösungsmittel, Benzin, Diesel, oder Öle oder andere gefährliche Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz, so gehen diese Abfälle nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich selbst um dessen Entsorgung zu kümmern.
VII. Haftung
Der Auftraggeber hat die Gelegenheit bei Beendigung des Auftrages im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollbegehungen das geräumte Objekt auf Beanstandungen und Schäden hin zu untersuchen und diese anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung und/oder Anzeige, so wird der Auftragnehmer mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Auftraggeber von jedweder Haftung für Mängel oder Schäden an dem zu räumenden Objekt frei. Verzichtet der Auftraggeber auf eine gemeinsame Kontrollbegehung, gilt der Auftrag als vollständig und mangelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
VIII. Zahlung
MB Verkauf & Service ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Rechnungsbeträge sind wie folgt zu begleichen:
– 50% bei Auftragserteilung,
– 50% spätestens 14 Tage nach Fertigstellung/Leistungserbringung.
Das von dem Auftraggeber zu zahlende Entgelt für die Durchführung der Haushaltsauflösung / Entrümpelung beziehungsweise der Restbetrag dessen wird ab Rechnungsstellung sofort fällig und ist innerhalb von 14 Tagen vom Auftraggeber zu zahlen.
Vorstehende Regelung findet in entsprechender Weise Anwendung auf eine etwaig in Rechnung gestellt Auftragsausfallpauschale.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
IX. persönliche Daten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur diskreten Durchführung des Auftrags, zur Verschwiegenheit über den Inhalt des Vertragsverhältnisses und zur Beachtung des Datenschutzes der ihm anvertrauten Daten.
Im Hausrat befindliche Dokumente, Fotos oder Datenträger, welche persönliche Daten des Auftraggebers oder von Dritten enthalten, sind vom Auftraggeber vor Beginn der Haushaltsauflösung / Entrümpelung zu entfernen und gelten nicht als anvertraute Daten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung den Hausrat auf derartige Dokumente zu durchsuchen. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für einen etwaigen unsachgemäßen Umgang von Dritten, die im Falle der Verwertung des Hausrats vom Auftragnehmer Eigentum an diesen Dokumenten erwerben.